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1.3 ADR Unterweisung von Beteiligten und dort beschäftigten Personen
1.3 ADR Unterweisung von Beteiligten und dort beschäftigten Personen

Sa., 02. Nov.

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Online Kurs ADR

1.3 ADR Unterweisung von Beteiligten und dort beschäftigten Personen

325,- € Netto

Zeit & Ort

02. Nov. 2024, 08:00 – 15:30

Online Kurs ADR

Über die Veranstaltung

Diese Schulung richtet sich an Unternehmen, die nach Kapitel 1.4 ADR Pflichten bei der Beförderung gefährlicher Güter haben. Jede Person, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, muss nach Kapitel 1.3 ADR unterwiesen sein. Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme von Pflichten unterwiesen werden und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. Die Unterweisung muss auch die in Kapitel 1.10 aufgeführten besonderen Vorschriften für die Sicherung von Beförderungen gefährlicher Güter beinhalten.

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